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FAQ: Antworten rund um Ihr Unfallgutachten

Wissenswertes zu Ablauf, Kosten und Ihren Rechten nach dem Unfall.
Wer trägt die Kosten für mein Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Schaden?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl. Die Kosten für das Unfallgutachten werden zu 100% von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Für Sie bleibt unser Sachverständigen-Service kostenfrei.

Wie läuft die Erstellung eines Unfallgutachtens bei unfallwert genau ab?

Der Ablauf ist schnell und unkompliziert: Nach Ihrer Schadensmeldung vereinbaren wir kurzfristig einen Termin für die Begutachtung Ihres Fahrzeugs – gerne vor Ort oder bei Ihnen zu Hause. Wir sichern alle Beweise mit detaillierter Schadenaufnahme, ermitteln Reparaturkosten, Wertminderung und den Restwert. Anschließend erhalten Sie Ihr umfassendes Unfallgutachten.

Ab welchem Schaden brauche ich unbedingt ein Unfallgutachten und welche Vorteile habe ich davon ?

Ein Unfallgutachten ist immer empfehlenswert, sobald der Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 750-1000 €) liegt. Es ist Ihr Recht als Geschädigter und sichert Ihre Ansprüche. Das Gutachten dient als Beweismittel, beziffert die tatsächliche Schadenhöhe, ermittelt Wertminderung und Nutzungsausfall, schützt Sie vor Kürzungen der Versicherung und gewährleistet eine faire Schadenregulierung.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren oder habe ich freie Wahl ?

Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl! Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter zu akzeptieren. Wir als unabhängiger Kfz-Sachverständiger vertreten ausschließlich Ihre Interessen und sorgen für ein neutrales Gutachten, das Ihnen die volle Schadenregulierung sichert, ohne Kürzungen zu befürchten.