Unfall gehabt?

Kfz‑Gutachter – in 24 Stunden bei Ihnen vor Ort.

Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt das Unfallgutachten dort, wo Ihr Auto steht – deutschlandweit, in NRW, Bayern und Baden-Württemberg mit Termin innerhalb von 24 Stunden.

  • Für Geschädigte in der Regel kostenfrei
  • Termin innerhalb von 24 Stunden
  • Gutachten 48 Stunden nach Besichtigung
  • Ersteinschätzung per Foto oder WhatsApp
5,0 · 26 Google-Bewertungen

Der sichtbare Schaden ist nur der Anfang.

Illustration: freigestellter Performance-Kombi mit Frontschaden und interaktiven Prüfpunkten
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Schaden am StoßfängerDahinter prüfen: Querträger und Crashbox

Punkte antippen: Das prüft der Gutachter hinter dem sichtbaren Schaden.

Was ist passiert?Start der Ersteinschätzung

Alles, was nach dem Unfall wichtig ist.

Wir arbeiten für Sie.
Nicht für die Versicherung.

Schickt die gegnerische Versicherung ihren eigenen Gutachter, arbeitet dieser in ihrem Auftrag. Unser Sachverständiger dokumentiert Ihren Schaden vollständig – einschließlich Wertminderung und Nutzungsausfall.

Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

Erst mal nur Fotos schicken?

Zwei, drei Bilder reichen für eine erste ehrliche Einschätzung.

Per WhatsApp senden
Kfz-Gutachter prüft einen Kratzer am Stoßfänger mit der Taschenlampe

Wir sehen, was verborgen bleibt.

Hinter einer eingedrückten Stoßstange liegen oft verbogene Träger, gerissene Halter oder beschädigte Sensoren.

Ein Ansprechpartner für alles.

Gutachter, Werkstatt, Mietwagen und auf Wunsch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – wir organisieren, Sie behalten den Überblick.

Brauche ich überhaupt einen Gutachter?

Nicht jeder Schaden braucht ein Gutachten. Drei typische Situationen – und was wir jeweils raten.

Unverschuldeter Unfall

Ein eigenes Gutachten ist Ihr gutes Recht.

Sind Sie nicht schuld, dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter frei wählen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Unfallgutachten
Kleiner Kratzer

Bagatellschaden? Erst prüfen lassen.

Bei kleinen Schäden bis rund 1.000 € kann ein Kostenvoranschlag reichen. Anhand Ihrer Fotos sagen wir Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.

Kostenvoranschlag
Selbst verursacht

Kasko? Wir sagen, was sinnvoll ist.

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, zahlt höchstens Ihre Vollkasko. Ein eigenes Gutachten zahlen Sie dann in der Regel selbst. Wir nennen die Kosten vorab.

Wer zahlt den Gutachter?
Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Der Unterschied ist Geld.

Ein Kostenvoranschlag erfasst meist nur, was man sieht. Ein Unfallgutachten auch verdeckte Schäden, Wertminderung und Nutzungsausfall.

+3.674 €durch das Gutachten
UnfallgutachtenBeispielrechnung · Kombi, Frontschaden rechts
Ihr Anspruch4.854 €

Und wer zahlt den Gutachter?

Beispielwerte zur Veranschaulichung. Was Ihnen zusteht, hängt vom Einzelfall ab.

Mehr als die Reparatur. Das steht Ihnen zu.

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung Sie so stellen, als wäre nichts passiert. Viele Geschädigte verschenken dabei Geld – weil sie nicht wissen, was sie verlangen dürfen.

Nutzungsausfall-RechnerOrientierung, ohne Gewähr
Tagessatz50 €Tage8Entschädigung400 €

Gruppe F, Fahrzeug bis 5 Jahre: keine Herabstufung.

Tagessätze nach der anerkannten Nutzungsausfalltabelle. Alle Gruppen und Regeln

Die Versicherung schickt ihren eigenen Gutachter?

Das ist bequem, aber dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Ihre Rechte

Eigenen Gutachter anfragen

Vom Unfall bis zur Zahlung. In sieben Schritten.

Sie müssen nicht wissen, wie Schadenregulierung funktioniert. Sie müssen nur wissen, wen Sie anrufen.

JetztUnfall passiert
  1. Schritt 1

    Unfall passiert.

    Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Fotos machen und die Daten des Unfallgegners notieren. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen.

  2. Schritt 2

    Ersteinschätzung.

    Anrufen, Online-Ersteinschätzung ausfüllen oder Fotos per WhatsApp schicken. Wir ordnen Schuldfrage und Schadenbild ein und sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist – kostenlos.

  3. Schritt 3

    Gutachten oder Kostenvoranschlag.

    Bei kleinen Schäden bis rund 1.000 € reicht meist ein Kostenvoranschlag. Darüber steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall ein vollwertiges Unfallgutachten zu – wir sagen ehrlich, was sinnvoll ist.

  4. Schritt 4

    Besichtigen.

    Ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger kommt innerhalb von 24 Stunden zu Ihrem Fahrzeug – nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst. Er fotografiert, misst und prüft verdeckte Schäden.

  5. Schritt 5

    Kalkulieren.

    Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und bei Bedarf Wiederbeschaffungs- und Restwert – mit aktuellen Ersatzteilpreisen und Stundensätzen.

  6. Schritt 6

    Gutachten erstellen.

    Spätestens 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Unfallgutachten mit Fotodokumentation – digital und mit persönlicher Erklärung.

  7. Schritt 7

    Regulierung.

    Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung. Sie zahlt Reparatur, Wertminderung und in der Regel auch den Gutachter. Auf Wunsch organisieren wir Werkstatt, Mietwagen oder einen Verkehrsanwalt.

Kostenfrei & unverbindlich

Kostenlose Ersteinschätzung. In 60 Sekunden.

Ein paar kurze Fragen, dann meldet sich Unfallwert persönlich. Sie erfahren, ob sich ein Gutachten lohnt und wer die Kosten trägt.

  • Die Anfrage ist kein Gutachtenauftrag
  • Persönlicher Rückruf zur Wunschzeit
  • Keine Weitergabe an Versicherungen ohne Ihr Okay
Schritt 1 von 6noch ca. 60 Sek.

Was ist passiert?

Damit wir einschätzen können, wer die Kosten trägt.

Wann war der Unfall?

Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto besser.

Worum geht es?

Wählen Sie die passende Leistung.

Wo steht das Fahrzeug?

Der Gutachter kommt dorthin: nach Hause, zur Werkstatt oder zum Arbeitsplatz.

Ist das Auto noch fahrbereit?

Wann soll der Gutachter kommen?

Wir sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Sie können auch einen späteren Wunschtermin angeben.

Haben Sie Fotos vom Schaden?

Optional, aber hilfreich: So kann sich der Gutachter vorab ein Bild machen.

oder
Fotos per WhatsApp schicken

Wie erreichen wir Sie?

Unfallwert ruft Sie persönlich zurück.

Wann passt der Rückruf?

Danke!

Ihre erste Einordnung

Bis zum Rückruf
    Verschlüsselt · Kostenfrei · Kein Auftrag · lieber anrufen
    Google-Bewertungen

    Was Geschädigte über uns sagen.

    5,0
    26 Bewertungen auf Google
    Alle lesen

    Ich bin mehr als zufrieden mit der Abwicklung meiner beiden Fälle. Von Anfang bis Ende lief alles hochprofessionell und absolut stressfrei für mich ab. Super sympathischer Gutachter und schneller verlaufen besser kann man es nicht haben. Kann man nur empfehlen!!

    SSoufyan_VZGoogle-Rezension

    Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter. Schnelle Terminvergabe und zügige Erstellung des Gutachtens. Alles wurde verständlich erklärt, und die Kommunikation mit der Versicherung lief reibungslos. Absolut empfehlenswert!

    GGuelay K.Google-Rezension

    Nach meinem Autounfall lief alles schnell, problemlos und reibungslos ab. Der Gutachter kam zügig vorbei, hat sich sehr viel Mühe gegeben und alles gründlich und zeitgleich sehr schnell abgewickelt. […] Absolute Empfehlung!

    SSophie S.Google-Rezension

    Vom ersten Telefonkontakt bis zur Übergabe des Gutachtens lief alles äußerst professionell, transparent und zuverlässig ab. […] Das Gutachten war sehr detailliert, nachvollziehbar aufgebaut und für mich als Laien gut zu verstehen.

    MMarcoGoogle-Rezension

    Ich bin absolut begeistert von der schnellen, kompetenten und unkomplizierten Schadensabwicklung! Mein Gutachten wurde in kürzester Zeit erstellt und durchgewunken – effizienter geht’s nicht. Der gesamte Ablauf war professionell und kundenfreundlich.

    DD. D.Google-Rezension

    Häufige Fragen zum Kfz‑Gutachten.

    Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

    Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

    Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein erforderliches Gutachten. Für Sie als Geschädigten ist der Gutachter dann meist kostenfrei. Mehr dazu

    Darf ich den Kfz-Gutachter selbst wählen?

    Ja. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Mehr dazu

    Wie schnell kommt ein Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

    In ganz NRW, Bayern und Baden-Württemberg erhalten Sie einen Besichtigungstermin innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Unfallgutachten liegt spätestens 48 Stunden nach der Besichtigung vor. Für andere Bundesländer fragen Sie uns einfach an.

    Kann ich den Schaden auch per Foto einschätzen lassen?

    Ja. Per Foto oder WhatsApp erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Bei kleinen Schäden folgt daraus ein Kostenvoranschlag. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 1.000 €, ist ein vollwertiges Unfallgutachten mit Besichtigung nötig – Termin innerhalb von 24 Stunden.

    Wo hat Unfallwert Standorte?

    Unfallwert hat seinen Hauptsitz in Bochum und Partnerbüros mit festen Partner-Gutachtern in Dortmund, Oelde und Nürnberg. Alle weiteren Orte betreuen wir als Kfz-Gutachten-Servicegebiet. Die Begutachtung findet aber immer dort statt, wo Ihr Auto steht – über unser Netz aus zertifizierten Sachverständigen deutschlandweit, in NRW, Bayern und Baden-Württemberg mit Termin innerhalb von 24 Stunden.

    Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was brauche ich?

    Für kleine Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Der ADAC nennt rund 1.000 Euro als grobe Orientierung. Bei höheren oder unklaren Schäden ist ein Unfallgutachten sinnvoll, weil es auch Wertminderung und verdeckte Schäden erfasst. Mehr dazu

    Was steht in einem Kfz-Gutachten?

    Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Reparaturdauer, bei Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie eine Fotodokumentation aller Schäden.

    Kommt der Gutachter zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?

    Ja. Die Besichtigung findet dort statt, wo das Auto steht: zu Hause, beim Arbeitgeber, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.

    Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

    Liegen die Reparaturkosten deutlich über dem Fahrzeugwert, ermittelt das Gutachten Wiederbeschaffungswert und Restwert. Erstattet wird grundsätzlich die Differenz. Bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts ist unter Voraussetzungen eine Reparatur möglich. Mehr dazu

    Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?

    Ja, als fiktive Abrechnung auf Basis des Gutachtens, auch ohne Reparatur. Die Umsatzsteuer wird dann in der Regel nicht erstattet. Mehr dazu

    Bekomme ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?

    Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen entweder ein vergleichbarer Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Dauer richtet sich nach dem Gutachten. Mehr dazu

    Darf die Werkstatt vor dem Gutachten reparieren?

    Besser nicht. Der Schaden sollte vor der Reparatur durch einen Sachverständigen dokumentiert werden, sonst lässt er sich später schwer belegen.

    Ist ein Kfz-Gutachter dasselbe wie ein Kfz-Sachverständiger?

    Im Alltag ja, beide Begriffe meinen dieselbe Tätigkeit. Unfallwert arbeitet mit zertifizierten Kfz-Sachverständigen aus einem deutschlandweiten Partnernetzwerk.

    Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?

    Nein. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Umfang und Kosten eines Gutachtens stimmen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen ab.

    Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

    Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.