Ihr Geld

Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf sein Auto verzichten muss, wird entschädigt. Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer täglichen Pauschale.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 27. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Entweder Mietwagen oder Nutzungsausfall, nicht beides.
  • Die Dauer richtet sich nach Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten.
  • Die Tagessätze hängen vom Fahrzeugmodell ab.

Was könnte Ihnen zustehen?

Wählen Sie Ihre Fahrzeuggruppe, das Alter und die Ausfalltage für eine unverbindliche Beispielrechnung. Die konkrete Nutzungsausfallentschädigung sollte im Schadensgutachten stehen, wie auch der ADAC erläutert.

Nutzungsausfall-RechnerOrientierung, ohne Gewähr
Tagessatz50 €Tage8Entschädigung400 €

Gruppe F, Fahrzeug bis 5 Jahre: keine Herabstufung.

Welche Fahrzeuge gehören zu welcher Gruppe?Fahrzeugbeispiele für alle elf Gruppen ansehen

Die folgenden Beispiele stammen aus der veröffentlichten Übersicht von DA Direkt und enthalten teilweise ältere Ausführungen. Es handelt sich nicht um eine aktuelle, fahrzeugspezifische Schwacke-Abfrage.

* Ausgangssatz vor einer möglichen altersbedingten Herabstufung. Modell, Ausstattung und Baujahr beeinflussen die Einordnung; eine Baureihe allein genügt nicht für die Bestimmung Ihres Anspruchs (DA Direkt). Nutzen Sie für Ihr konkretes Fahrzeug die im Gutachten ausgewiesene Gruppe.

Der Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Zusage einer Versicherungsleistung. Lassen Sie Anspruch, Gruppe und erstattungsfähige Ausfalltage für Ihren Fall prüfen.

Mietwagen

Sie dürfen ein vergleichbares Fahrzeug mieten. Weil Sie in der Zeit Ihr eigenes Auto schonen, kann ein Abzug für ersparte Eigenkosten erfolgen oder eine Klasse kleiner gemietet werden. Klären Sie die Abrechnung vorab.

Nutzungsausfallentschädigung

Ohne Mietwagen erhalten Sie eine Pauschale pro Tag. Voraussetzung: Sie wollten und konnten das Auto in dieser Zeit nutzen. Die Höhe wird nach anerkannten Tabellen je Modell bemessen.

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Wie lange?

Maßgeblich ist die Dauer laut Gutachten: Reparaturdauer oder, bei Totalschaden, die Wiederbeschaffungsdauer. Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, können hinzukommen.

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fragen zu diesem Thema.

Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch ohne Reparatur?

Wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen und es fahrbereit ist, entsteht in der Regel kein Nutzungsausfall. Bei einem nicht fahrbereiten Fahrzeug kommt es auf den Einzelfall an.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

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