Haftpflichtschaden · Unfallgutachten

Unfallgutachten vom unabhängigen Kfz‑Gutachter.

Ein Unfallgutachten ist die Beweisgrundlage für Ihre Forderung an die gegnerische Versicherung. Ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger erfasst vor Ort alle Schäden – auch verdeckte – sowie Wertminderung und Nutzungsausfall. Termin innerhalb von 24 Stunden in NRW, Bayern und Baden-Württemberg.

  • Für Geschädigte in der Regel kostenfrei
  • Auch verdeckte Schäden und Wertminderung
  • Termin innerhalb von 24 Stunden
  • Gutachten 48 Stunden nach Besichtigung
Kurz gesagt
  • Ein Unfallgutachten ist die Grundlage, um Ihren Schaden bei der gegnerischen Versicherung vollständig geltend zu machen.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in der Regel mit.
  • Sie dürfen den Kfz-Gutachter als Geschädigter selbst wählen.
Schritt 1 von 6noch ca. 60 Sek.

Was ist passiert?

Damit wir einschätzen können, wer die Kosten trägt.

Wann war der Unfall?

Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto besser.

Worum geht es?

Wählen Sie die passende Leistung.

Wo steht das Fahrzeug?

Der Gutachter kommt dorthin: nach Hause, zur Werkstatt oder zum Arbeitsplatz.

Ist das Auto noch fahrbereit?

Wann soll der Gutachter kommen?

Wir sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Sie können auch einen späteren Wunschtermin angeben.

Haben Sie Fotos vom Schaden?

Optional, aber hilfreich: So kann sich der Gutachter vorab ein Bild machen.

oder
Fotos per WhatsApp schicken

Wie erreichen wir Sie?

Unfallwert ruft Sie persönlich zurück.

Wann passt der Rückruf?

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Ihre erste Einordnung

Bis zum Rückruf
    Verschlüsselt · Kostenfrei · Kein Auftrag · lieber anrufen
    Google-Bewertungen

    Was Geschädigte über uns sagen.

    5,0
    26 Bewertungen auf Google
    Alle lesen

    Ich bin mehr als zufrieden mit der Abwicklung meiner beiden Fälle. Von Anfang bis Ende lief alles hochprofessionell und absolut stressfrei für mich ab. Super sympathischer Gutachter und schneller verlaufen besser kann man es nicht haben. Kann man nur empfehlen!!

    SSoufyan_VZGoogle-Rezension

    Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter. Schnelle Terminvergabe und zügige Erstellung des Gutachtens. Alles wurde verständlich erklärt, und die Kommunikation mit der Versicherung lief reibungslos. Absolut empfehlenswert!

    GGuelay K.Google-Rezension

    Nach meinem Autounfall lief alles schnell, problemlos und reibungslos ab. Der Gutachter kam zügig vorbei, hat sich sehr viel Mühe gegeben und alles gründlich und zeitgleich sehr schnell abgewickelt. […] Absolute Empfehlung!

    SSophie S.Google-Rezension

    Vom ersten Telefonkontakt bis zur Übergabe des Gutachtens lief alles äußerst professionell, transparent und zuverlässig ab. […] Das Gutachten war sehr detailliert, nachvollziehbar aufgebaut und für mich als Laien gut zu verstehen.

    MMarcoGoogle-Rezension

    Ich bin absolut begeistert von der schnellen, kompetenten und unkomplizierten Schadensabwicklung! Mein Gutachten wurde in kürzester Zeit erstellt und durchgewunken – effizienter geht’s nicht. Der gesamte Ablauf war professionell und kundenfreundlich.

    DD. D.Google-Rezension

    Die Versicherung schickt ihren eigenen Gutachter?

    Das ist bequem, aber dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Ihre Rechte

    Eigenen Gutachter anfragen
    Unfallgutachten

    Was Sie wissen sollten.

    Was wird dokumentiert?

    Ein Unfallgutachten hält das Schadenbild und die technisch erforderlichen Reparaturmaßnahmen fest. Je nach Auftrag und Schadenfall werden Reparaturkosten, Fahrzeugwert und weitere relevante Bewertungsgrößen untersucht. Die Besichtigung ist dabei mehr als ein Blick auf die äußeren Kratzer.

    Was sollten Sie bereithalten?

    Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, Fotos vom Unfall und vom Fahrzeug sowie Angaben zu Unfalltag, Laufleistung, Ausstattung und bekannten Vorschäden. Fehlende Unterlagen können Sie beim ersten Gespräch ansprechen.

    Vor Ort statt nur vom Foto

    Die digitale Ersteinschätzung hilft bei der Orientierung. Sie ersetzt keine persönliche Prüfung: Verdeckte Schäden, Befestigungen und sicherheitsrelevante Bauteile lassen sich aus Außenaufnahmen nicht zuverlässig beurteilen.

    Mehr als ein Werkstattpreis

    Eine reine Reparaturkostenkalkulation beantwortet nicht jede Frage nach einem Unfall. Je nach Schadenfall untersuchen wir im Gutachten auch die relevanten Fahrzeugwerte, eine mögliche Wertminderung und technische Zeitansätze. Welche Positionen in Ihrem Fall erforderlich sind, wird am konkreten Schaden und am vereinbarten Auftrag ausgerichtet.

    Bekannte Vorschäden offen ansprechen

    Nennen Sie uns bekannte Vor- und Altschäden, auch wenn sie bereits repariert wurden. Reparaturrechnungen, frühere Gutachten und Fotos helfen, den aktuellen Schaden sauber abzugrenzen. Ein Gutachten soll den tatsächlichen Befund dokumentieren, nicht unklare Positionen einfach dem neuen Unfall zuordnen.

    Kosten vorher klären

    Ob und in welcher Höhe Gutachterkosten erstattungsfähig sind, hängt unter anderem von Haftung und Erforderlichkeit ab. Wir klären den Auftrag und die Vergütung vor der Beauftragung. Eine pauschale Kostenübernahme wird nicht versprochen.

    Besichtigung am tatsächlichen Fahrzeugstandort

    Steht das Auto zu Hause, am Arbeitsplatz oder schon in einer Werkstatt? Teilen Sie uns den Standort, mögliche Zugangsbeschränkungen und die Ansprechperson vor Ort mit. Wir bestätigen Termin, Besichtigungsbedingungen und gegebenenfalls Anfahrtskosten individuell. Ein unsicheres Fahrzeug sollte nicht allein für den Gutachtertermin bewegt werden.

    Was passiert nach der Schadenaufnahme?

    Aus der Besichtigung und den erforderlichen Unterlagen entsteht die fachliche Bewertung im vereinbarten Umfang. Wir erläutern die wesentlichen Ergebnisse und benennen offene technische Fragen. Bei Rückfragen zu unseren Feststellungen bleibt das Gutachten der nachvollziehbare Bezugspunkt.

    Unfallwert und das Partnernetzwerk

    Unfallwert bleibt Ihr Ansprechpartner und koordiniert den passenden Termin im regionalen Netzwerk. Der zuständige zertifizierte Gutachter führt die technische Begutachtung durch. Wer den Auftrag übernimmt und welcher Prüfungsumfang vereinbart wird, klären wir vorab mit Ihnen.

    Gutachter, Werkstatt und Anwalt: unterschiedliche Aufgaben

    Der beauftragte Sachverständige übernimmt die technische Begutachtung und Bewertung. Eine Werkstatt führt eine gesondert beauftragte Reparatur aus; die rechtliche Bewertung und Durchsetzung von Ansprüchen übernimmt gegebenenfalls Ihre anwaltliche Vertretung. Unfallwert hilft bei der organisatorischen Einordnung. Ein Gutachten ist weder ein Reparaturauftrag noch eine Garantie für eine bestimmte Versicherungszahlung.

    Besichtigung in Ihrer Nähe

    Vom Unfall bis zur Zahlung. In sieben Schritten.

    Sie müssen nicht wissen, wie Schadenregulierung funktioniert. Sie müssen nur wissen, wen Sie anrufen.

    JetztUnfall passiert
    1. Schritt 1

      Unfall passiert.

      Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Fotos machen und die Daten des Unfallgegners notieren. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen.

    2. Schritt 2

      Ersteinschätzung.

      Anrufen, Online-Ersteinschätzung ausfüllen oder Fotos per WhatsApp schicken. Wir ordnen Schuldfrage und Schadenbild ein und sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist – kostenlos.

    3. Schritt 3

      Gutachten oder Kostenvoranschlag.

      Bei kleinen Schäden bis rund 1.000 € reicht meist ein Kostenvoranschlag. Darüber steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall ein vollwertiges Unfallgutachten zu – wir sagen ehrlich, was sinnvoll ist.

    4. Schritt 4

      Besichtigen.

      Ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger kommt innerhalb von 24 Stunden zu Ihrem Fahrzeug – nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst. Er fotografiert, misst und prüft verdeckte Schäden.

    5. Schritt 5

      Kalkulieren.

      Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und bei Bedarf Wiederbeschaffungs- und Restwert – mit aktuellen Ersatzteilpreisen und Stundensätzen.

    6. Schritt 6

      Gutachten erstellen.

      Spätestens 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Unfallgutachten mit Fotodokumentation – digital und mit persönlicher Erklärung.

    7. Schritt 7

      Regulierung.

      Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung. Sie zahlt Reparatur, Wertminderung und in der Regel auch den Gutachter. Auf Wunsch organisieren wir Werkstatt, Mietwagen oder einen Verkehrsanwalt.

    Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

    Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.