1. Unfallstelle sichern
- Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen.
- Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
- Bei Verletzten Erste Hilfe leisten und den Notruf 112 wählen.
2. Polizei rufen, wenn nötig
Rufen Sie die Polizei bei Verletzten, bei Fahrerflucht, wenn der Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen könnte, bei Streit über den Hergang oder bei Beteiligten aus dem Ausland. Bei reinen Blechschäden ohne Streit ist sie nicht zwingend erforderlich.
3. Daten austauschen
- Name und Anschrift von Fahrer und Halter
- Amtliches Kennzeichen
- Kfz-Haftpflichtversicherung, möglichst mit Versicherungsnummer
- Namen und Telefonnummern von Zeugen
4. Fotos machen
Fotografieren Sie die Endpositionen der Fahrzeuge, die Schäden aus der Nähe und aus 1–2 Metern, die Kennzeichen und die Umgebung, etwa Ampeln, Schilder und Bremsspuren. Mehr im Ratgeber zu Unfallfotos.
5. Nichts unterschreiben
Geben Sie vor Ort kein Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Ein gemeinsamer Unfallbericht mit Fakten ist in Ordnung, Wertungen zur Schuld gehören nicht hinein.
6. Versicherung informieren und Gutachter beauftragen
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung zeitnah, das verlangen die Versicherungsbedingungen. Lassen Sie das Auto nicht reparieren, bevor ein unabhängiger Kfz-Gutachter den Schaden dokumentiert hat. Als Geschädigter dürfen Sie den Gutachter selbst wählen.
Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.