Wofür benötigen Sie den Wert?
Ein geplanter Verkauf stellt andere Anforderungen als eine Bewertung für die Versicherung. Nennen Sie uns den konkreten Anlass. So können Umfang, Bewertungsstichtag und erforderliche Unterlagen zum Auftrag passen.
Ein Wertgutachten ermittelt den Marktwert Ihres Fahrzeugs aus Zustand, Ausstattung, Laufleistung und Marktlage – belastbar für Verkauf, Versicherung, Oldtimer, Leasingrückgabe oder Erbschaft.
Ich bin mehr als zufrieden mit der Abwicklung meiner beiden Fälle. Von Anfang bis Ende lief alles hochprofessionell und absolut stressfrei für mich ab. Super sympathischer Gutachter und schneller verlaufen besser kann man es nicht haben. Kann man nur empfehlen!!
Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter. Schnelle Terminvergabe und zügige Erstellung des Gutachtens. Alles wurde verständlich erklärt, und die Kommunikation mit der Versicherung lief reibungslos. Absolut empfehlenswert!
Nach meinem Autounfall lief alles schnell, problemlos und reibungslos ab. Der Gutachter kam zügig vorbei, hat sich sehr viel Mühe gegeben und alles gründlich und zeitgleich sehr schnell abgewickelt. […] Absolute Empfehlung!
Vom ersten Telefonkontakt bis zur Übergabe des Gutachtens lief alles äußerst professionell, transparent und zuverlässig ab. […] Das Gutachten war sehr detailliert, nachvollziehbar aufgebaut und für mich als Laien gut zu verstehen.
Ich bin absolut begeistert von der schnellen, kompetenten und unkomplizierten Schadensabwicklung! Mein Gutachten wurde in kürzester Zeit erstellt und durchgewunken – effizienter geht’s nicht. Der gesamte Ablauf war professionell und kundenfreundlich.
Ein geplanter Verkauf stellt andere Anforderungen als eine Bewertung für die Versicherung. Nennen Sie uns den konkreten Anlass. So können Umfang, Bewertungsstichtag und erforderliche Unterlagen zum Auftrag passen.
Ausstattung, Pflegezustand, Laufleistung, Wartung und bekannte Reparaturen fließen in die Betrachtung ein. Eine individuelle Bewertung ist deshalb mehr als ein pauschaler Online-Durchschnittspreis.
Bei individuellen Ausstattungen oder Umbauten besprechen wir den benötigten Bewertungsumfang gesondert. Rechnungen und technische Unterlagen helfen, Besonderheiten nachvollziehbar zu erfassen.
Sie erhalten eine auf den vereinbarten Zweck ausgerichtete Bewertung. Ein ermittelter Wert ist keine Garantie für einen tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis.
Besichtigung in Ihrer NäheSie müssen nicht wissen, wie Schadenregulierung funktioniert. Sie müssen nur wissen, wen Sie anrufen.
Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Fotos machen und die Daten des Unfallgegners notieren. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen.
Anrufen, Online-Ersteinschätzung ausfüllen oder Fotos per WhatsApp schicken. Wir ordnen Schuldfrage und Schadenbild ein und sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist – kostenlos.
Bei kleinen Schäden bis rund 1.000 € reicht meist ein Kostenvoranschlag. Darüber steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall ein vollwertiges Unfallgutachten zu – wir sagen ehrlich, was sinnvoll ist.
Ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger kommt innerhalb von 24 Stunden zu Ihrem Fahrzeug – nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst. Er fotografiert, misst und prüft verdeckte Schäden.
Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und bei Bedarf Wiederbeschaffungs- und Restwert – mit aktuellen Ersatzteilpreisen und Stundensätzen.
Spätestens 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Unfallgutachten mit Fotodokumentation – digital und mit persönlicher Erklärung.
Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung. Sie zahlt Reparatur, Wertminderung und in der Regel auch den Gutachter. Auf Wunsch organisieren wir Werkstatt, Mietwagen oder einen Verkehrsanwalt.
Termin innerhalb von 24 Stunden in ganz NRW, Bayern, Baden-Württemberg.
Vom Unfallgutachten bis zum Mietwagen. Welcher Umfang passt, klären wir vorher mit Ihnen.
Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.