- Schritt 1
Unfall passiert.
Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Fotos machen und die Daten des Unfallgegners notieren. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufdrängen.
- Schritt 2
Ersteinschätzung.
Anrufen, Online-Ersteinschätzung ausfüllen oder Fotos per WhatsApp schicken. Wir ordnen Schuldfrage und Schadenbild ein und sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist – kostenlos.
- Schritt 3
Gutachten oder Kostenvoranschlag.
Bei kleinen Schäden bis rund 1.000 € reicht meist ein Kostenvoranschlag. Darüber steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall ein vollwertiges Unfallgutachten zu – wir sagen ehrlich, was sinnvoll ist.
- Schritt 4
Besichtigen.
Ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger kommt innerhalb von 24 Stunden zu Ihrem Fahrzeug – nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst. Er fotografiert, misst und prüft verdeckte Schäden.
- Schritt 5
Kalkulieren.
Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und bei Bedarf Wiederbeschaffungs- und Restwert – mit aktuellen Ersatzteilpreisen und Stundensätzen.
- Schritt 6
Gutachten erstellen.
Spätestens 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie das fertige Unfallgutachten mit Fotodokumentation – digital und mit persönlicher Erklärung.
- Schritt 7
Regulierung.
Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung. Sie zahlt Reparatur, Wertminderung und in der Regel auch den Gutachter. Auf Wunsch organisieren wir Werkstatt, Mietwagen oder einen Verkehrsanwalt.
Kfz‑Gutachter Baden-Württemberg – überall in 24 Stunden vor Ort.
Ob Großstadt oder Landkreis: In ganz Baden-Württemberg kommt ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger aus unserem Netzwerk innerhalb von 24 Stunden zu Ihrem Auto. Das Unfallgutachten liegt 48 Stunden nach der Besichtigung vor.
- Termin innerhalb von 24 Stunden
- Gutachten 48 Stunden nach Besichtigung
- Für Geschädigte in der Regel kostenfrei
- Ersteinschätzung per Foto oder WhatsApp
Was Geschädigte über uns sagen.
Ich bin mehr als zufrieden mit der Abwicklung meiner beiden Fälle. Von Anfang bis Ende lief alles hochprofessionell und absolut stressfrei für mich ab. Super sympathischer Gutachter und schneller verlaufen besser kann man es nicht haben. Kann man nur empfehlen!!
Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter. Schnelle Terminvergabe und zügige Erstellung des Gutachtens. Alles wurde verständlich erklärt, und die Kommunikation mit der Versicherung lief reibungslos. Absolut empfehlenswert!
Nach meinem Autounfall lief alles schnell, problemlos und reibungslos ab. Der Gutachter kam zügig vorbei, hat sich sehr viel Mühe gegeben und alles gründlich und zeitgleich sehr schnell abgewickelt. […] Absolute Empfehlung!
Vom ersten Telefonkontakt bis zur Übergabe des Gutachtens lief alles äußerst professionell, transparent und zuverlässig ab. […] Das Gutachten war sehr detailliert, nachvollziehbar aufgebaut und für mich als Laien gut zu verstehen.
Ich bin absolut begeistert von der schnellen, kompetenten und unkomplizierten Schadensabwicklung! Mein Gutachten wurde in kürzester Zeit erstellt und durchgewunken – effizienter geht’s nicht. Der gesamte Ablauf war professionell und kundenfreundlich.
Städte in Baden-Württemberg mit Termin in 24 Stunden.
Wählen Sie Ihre Stadt – oder geben Sie im Formular einfach Ihre Postleitzahl ein.
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Achern · Albstadt · Backnang · Bad Mergentheim · Bad Rappenau · Baden-Baden · Balingen · Biberach an der Riß · Bietigheim-Bissingen · Böblingen · Bretten · Bruchsal · Bühl · Calw · Crailsheim · Ditzingen · Donaueschingen · Ehingen (Donau) · Eislingen/Fils · Ellwangen (Jagst) · Emmendingen · Eppingen · Ettlingen · Fellbach · Filderstadt · Freudenstadt · Gaggenau · Göppingen · Heidenheim an der Brenz · Herrenberg · Hockenheim · Horb am Neckar · Kehl · Kirchheim unter Teck · Kornwestheim · Lahr/Schwarzwald · Laupheim · Leimen · Leinfelden-Echterdingen · Leonberg · Lörrach · Metzingen · Mosbach · Mühlacker · Nagold · Neckarsulm · Nürtingen · Öhringen · Offenburg · Ostfildern · Radolfzell · Rastatt · Ravensburg · Remseck am Neckar · Rheinfelden (Baden) · Rheinstetten · Rottenburg am Neckar · Rottweil · Schorndorf · Schwäbisch Gmünd · Schwäbisch Hall · Schwetzingen · Singen (Hohentwiel) · Sinsheim · Stutensee · Tuttlingen · Überlingen · Vaihingen an der Enz · Waghäusel · Waiblingen · Waldkirch · Wangen im Allgäu · Weil am Rhein · Weingarten · Weinheim · Wendlingen am Neckar · Wertheim · Wiesloch · Winnenden und in alle weiteren Orte in Baden-Württemberg.
Die Versicherung schickt ihren eigenen Gutachter?
Das ist bequem, aber dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Ihre Rechte
Vom Unfall bis zur Zahlung. In sieben Schritten.
Sie müssen nicht wissen, wie Schadenregulierung funktioniert. Sie müssen nur wissen, wen Sie anrufen.
Leistungen in Baden-Württemberg.
Vom Unfallgutachten bis zum Mietwagen. Welcher Umfang passt, klären wir vorher mit Ihnen.
Gutachten · Nach dem Unfall und rund ums Fahrzeug
Fahrzeugarten · Spezialwissen für besondere Fahrzeuge
Rundum-Service · Wir organisieren, was nach dem Unfall ansteht
Fragen zum Kfz‑Gutachter Baden-Württemberg.
Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.
Gibt es Unfallwert in ganz Baden-Württemberg?
Ja. Wir begutachten in allen Regionen von Baden-Württemberg – Region Stuttgart, Rhein-Neckar, Karlsruhe & Nordschwarzwald, Südbaden, Ostwürttemberg, Bodensee-Oberschwaben und Neckar-Alb – mit Termin innerhalb von 24 Stunden.
Muss ich mit dem Auto zum Gutachter fahren?
Nein. Der Gutachter kommt zum Fahrzeug: nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst. Ein beschädigtes Auto sollte nicht unnötig bewegt werden.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter in Baden-Württemberg?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners – unabhängig vom Bundesland.
Unfall in Baden-Württemberg? In 24 Stunden vor Ort.
Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.