Ihre Rechte

Den Versicherungsgutachter ablehnen.

Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung oft schnell und bietet einen eigenen Gutachter an. Das ist bequem, aber dieser Gutachter arbeitet in ihrem Auftrag.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 27. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter frei wählen.
  • Die Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.
  • Ausnahme: Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.

Warum ein eigener Gutachter?

Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger handelt in deren Auftrag. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert Ihren Schaden für Sie, einschließlich Positionen wie Wertminderung und Nutzungsausfall.

So lehnen Sie ab

Sie müssen nichts begründen. Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie selbst einen Sachverständigen beauftragen und das Gutachten nachreichen. Lassen Sie bis dahin nicht reparieren.

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Was es kostet

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten in der Regel zum Schaden. Bei Bagatellschäden bis rund 1.000 € kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Quelle: ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fragen zu diesem Thema.

Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

Darf die Versicherung ihren Gutachter vorschreiben?

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden darf der Geschädigte den Sachverständigen selbst wählen.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.