Warum ein eigener Gutachter?
Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger handelt in deren Auftrag. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert Ihren Schaden für Sie, einschließlich Positionen wie Wertminderung und Nutzungsausfall.
So lehnen Sie ab
Sie müssen nichts begründen. Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie selbst einen Sachverständigen beauftragen und das Gutachten nachreichen. Lassen Sie bis dahin nicht reparieren.
Was es kostet
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten in der Regel zum Schaden. Bei Bagatellschäden bis rund 1.000 € kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Quelle: ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.