Lexikon Unfallschaden.
29 Begriffe, die Ihnen nach einem Unfall begegnen – vom Gutachten bis zur Regulierung, kurz erklärt.
- Auslagenpauschale
- Pauschale für Telefon, Porto und Wege rund um die Schadenregulierung. Üblich sind 25 bis 30 €, ohne Einzelnachweis. Ansprüche nach Unfall
- Bagatellschaden
- Kleiner Schaden, bei dem ein vollständiges Gutachten als unverhältnismäßig gilt. Die Grenze ziehen Gerichte meist bei etwa 700 bis 1.000 €. Darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag. Gutachten oder Kostenvoranschlag
- Beweisgutachten
- Gutachten zur Beweissicherung, etwa wenn nach dem Kauf versteckte Mängel oder ein manipulierter Kilometerstand auftauchen oder nach einer misslungenen Reparatur.
- Fahrzeug-Identnummer (FIN)
- Die 17-stellige Nummer, mit der jedes Fahrzeug eindeutig erkannt wird. Der Gutachter gleicht sie bei jeder Besichtigung ab.
- Fiktive Abrechnung
- Sie lassen sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen, ohne in der Werkstatt reparieren zu lassen. Erstattet wird dann ohne Mehrwertsteuer. Schaden auszahlen lassen
- Haftpflichtschaden
- Schaden, den der Unfallverursacher verschuldet hat. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Ihren Schaden einschließlich Gutachter und Anwalt.
- Haushaltsführungsschaden
- Ersatz dafür, dass Sie nach einer Verletzung den Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen können – auch ohne bezahlte Haushaltshilfe.
- 130-Prozent-Regelung
- Liegen die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen – wenn die Reparatur vollständig und fachgerecht erfolgt und Sie das Auto weiter nutzen. 130-%-Regelung
- Kaskoschaden
- Schaden, den Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert, zum Beispiel bei selbst verursachtem Unfall, Hagel oder Wildunfall.
- Konkrete Abrechnung
- Abrechnung nach tatsächlicher Werkstattrechnung, einschließlich Mehrwertsteuer.
- Kostenvoranschlag
- Kostenschätzung einer Werkstatt oder eines Gutachters für kleine Schäden. Er enthält in der Regel weder Wertminderung noch Nutzungsausfall und kann von der späteren Rechnung abweichen. Kostenvoranschlag
- Lackschichtdickenmessung
- Messung der Lackdicke an vielen Punkten der Karosserie. So erkennt der Gutachter nachlackierte Teile und frühere Reparaturen.
- Merkantile Wertminderung
- Der Wertverlust, den ein Auto trotz fachgerechter Reparatur hat, weil es nun als Unfallwagen gilt. Er wird zusätzlich zur Reparatur ersetzt. Wertminderung
- Nachbesichtigung
- Erneute Besichtigung des Fahrzeugs durch die gegnerische Versicherung. Ein allgemeines Recht darauf hat sie nicht, sie muss konkret begründen, was sie bezweifelt. Nachbesichtigung
- Nutzungsausfall
- Tägliche Entschädigung, wenn Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen – je nach Gruppe 23 bis 175 €. Nutzungsausfalltabelle
- Reparaturbestätigung
- Bestätigung des Gutachters, dass ein Schaden fachgerecht repariert wurde. Wichtig nach fiktiver Abrechnung, für Nutzungsausfall und bei einem späteren Schaden an derselben Stelle. Reparaturbestätigung
- Restwert
- Was das beschädigte Fahrzeug im Unfallzustand noch wert ist. Er wird beim Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Totalschaden
- Schmerzensgeld
- Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Die Höhe hängt von Art und Dauer der Verletzung ab.
- Standkosten
- Gebühren für das Abstellen eines nicht fahrbereiten Unfallwagens, etwa beim Abschleppdienst. Sie gehören zum Schaden, solange sie notwendig sind.
- Stundenverrechnungssatz
- Der Stundenpreis der Werkstatt für Arbeitslohn. Bei fiktiver Abrechnung verweisen Versicherer gern auf günstigere Werkstätten – das ist nur unter Bedingungen zulässig. Versicherung kürzt
- Totalschaden
- Wirtschaftlich: Reparatur kostet mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts. Technisch: Das Fahrzeug lässt sich nicht mehr sinnvoll instand setzen. Totalschaden
- Unfallgutachten
- Unabhängiges Gutachten eines Kfz-Sachverständigen über Schadenhöhe, Wertminderung, Ausfalldauer und Fahrzeugwert. Grundlage Ihrer Forderung an die Versicherung. Unfallgutachten
- Unfallrekonstruktion
- Technische Analyse, wie ein Unfall abgelaufen ist – wichtig, wenn die Schuldfrage strittig ist.
- UPE-Aufschläge
- Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile, die viele Werkstätten berechnen. Ob sie bei fiktiver Abrechnung ersetzt werden, ist regional unterschiedlich.
- Verbringungskosten
- Kosten für den Transport des Fahrzeugs zur Lackiererei, wenn die Werkstatt nicht selbst lackiert.
- Verdienstausfall
- Ersatz für entgangenes Einkommen, wenn Sie unfallbedingt nicht arbeiten können.
- Wertgutachten
- Gutachten über den aktuellen Wert eines Fahrzeugs, etwa für Verkauf, Versicherung, Finanzamt oder Erbe. Wertgutachten
- Wiederbeschaffungsdauer
- Die Zeit, die man üblicherweise braucht, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu finden – maßgeblich für Nutzungsausfall beim Totalschaden.
- Wiederbeschaffungswert
- Der Preis, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug ohne den Unfallschaden bei einem seriösen Händler zahlen müssten.
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Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.