Ihre Rechte

Ihre Ansprüche nach einem Unfall – die Checkliste

Waren Sie nicht schuld, muss die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das ist deutlich mehr als nur die Reparatur. Diese Liste zeigt, was Sie verlangen können.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 28. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Zum Fahrzeugschaden gehören auch Wertminderung, Abschlepp- und Standkosten.
  • Für die Zeit ohne Auto gibt es Mietwagen oder Nutzungsausfall.
  • Gutachter und Anwalt zahlt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die Gegenseite.
  • Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab Jahresende.

Am Fahrzeug

  • Reparaturkosten laut Gutachten oder Werkstattrechnung
  • Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
  • Merkantile Wertminderung
  • Abschleppen und Standgebühren, wenn das Auto nicht fahrbereit ist
  • Ab- und Anmeldekosten bei Ersatzbeschaffung, gegebenenfalls Entsorgung
  • Beschädigte Ladung, Kleidung, Helm oder Kindersitz

Für die Zeit ohne Auto

  • Mietwagen in vergleichbarer Klasse oder
  • Nutzungsausfall pro Tag – von 23 € bis 175 € je nach Fahrzeuggruppe
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Kosten der Regulierung

  • Kfz-Gutachter Ihrer Wahl
  • Verkehrsanwalt
  • Auslagenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten, meist 25 bis 30 €

Wenn Sie verletzt wurden

  • Arzt-, Behandlungs- und Fahrtkosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden, wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können

Bei Personenschäden sollten Sie immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – wir vermitteln auf Wunsch.

Fristen

  • Den Unfall sofort der eigenen und der gegnerischen Versicherung melden.
  • Die Versicherung hat eine angemessene Prüfzeit, meist einige Wochen.
  • Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Unfalljahres.

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fragen zu diesem Thema.

Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

Muss ich alle Ansprüche selbst ausrechnen?

Nein. Das Gutachten beziffert Reparaturkosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Die übrigen Positionen macht ein Verkehrsanwalt geltend. Für Sie als Geschädigten ist das bei unverschuldetem Unfall in der Regel kostenfrei.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.