Am Fahrzeug
- Reparaturkosten laut Gutachten oder Werkstattrechnung
- Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
- Merkantile Wertminderung
- Abschleppen und Standgebühren, wenn das Auto nicht fahrbereit ist
- Ab- und Anmeldekosten bei Ersatzbeschaffung, gegebenenfalls Entsorgung
- Beschädigte Ladung, Kleidung, Helm oder Kindersitz
Für die Zeit ohne Auto
- Mietwagen in vergleichbarer Klasse oder
- Nutzungsausfall pro Tag – von 23 € bis 175 € je nach Fahrzeuggruppe
Kosten der Regulierung
- Kfz-Gutachter Ihrer Wahl
- Verkehrsanwalt
- Auslagenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten, meist 25 bis 30 €
Wenn Sie verletzt wurden
- Arzt-, Behandlungs- und Fahrtkosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden, wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können
Bei Personenschäden sollten Sie immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten – wir vermitteln auf Wunsch.
Fristen
- Den Unfall sofort der eigenen und der gegnerischen Versicherung melden.
- Die Versicherung hat eine angemessene Prüfzeit, meist einige Wochen.
- Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Unfalljahres.
Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.