Ihr Geld

Wertminderung nach dem Unfall.

Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert als ein unfallfreier. Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung und steht Ihnen als Geschädigter zu, auch wenn Sie das Auto behalten.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 27. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Die merkantile Wertminderung gleicht den geringeren Verkaufswert eines Unfallwagens aus.
  • Sie steht Ihnen auch zu, wenn Sie das Auto nicht verkaufen.
  • Ein Kostenvoranschlag weist sie nicht aus, ein Gutachten schon.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Käufer zahlen für ein Auto mit Unfallvergangenheit weniger, auch wenn es fachgerecht repariert ist. Diesen Wertverlust ersetzt die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall als Teil des Schadens.

Wann fällt sie an?

Entscheidend sind Alter, Laufleistung, Zustand und Art des Schadens. Früher galten Faustregeln wie fünf Jahre oder 100.000 Kilometer. Eine feste Grenze gibt es nach der Rechtsprechung aber nicht, maßgeblich ist der Einzelfall.

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Wie wird sie berechnet?

Sachverständige nutzen anerkannte Berechnungsmethoden und ihre Marktkenntnis. Grundlage sind unter anderem Reparaturkosten, Fahrzeugwert und Alter. Deshalb ist die Wertminderung eine Position im Gutachten.

Warum sie oft vergessen wird

Wer nur einen Kostenvoranschlag einreicht, erhält meist nur die Reparaturkosten. Die Wertminderung taucht dort nicht auf und wird dann auch nicht gezahlt.

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fragen zu diesem Thema.

Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

Bekomme ich Wertminderung, wenn ich das Auto behalte?

Ja. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob Sie verkaufen. Der Wertverlust entsteht mit dem Unfall.

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