Häufige Fragen zum Kfz‑Gutachten.
Die wichtigsten Antworten nach einem Unfall, kurz und verständlich. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – rund um die Uhr.
Die wichtigsten Fragen.
Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für ein erforderliches Gutachten. Für Sie als Geschädigten ist der Gutachter dann meist kostenfrei. Mehr dazu
Darf ich den Kfz-Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Mehr dazu
Wie schnell kommt ein Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
In ganz NRW, Bayern und Baden-Württemberg erhalten Sie einen Besichtigungstermin innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Unfallgutachten liegt spätestens 48 Stunden nach der Besichtigung vor. Für andere Bundesländer fragen Sie uns einfach an.
Kann ich den Schaden auch per Foto einschätzen lassen?
Ja. Per Foto oder WhatsApp erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Bei kleinen Schäden folgt daraus ein Kostenvoranschlag. Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 1.000 €, ist ein vollwertiges Unfallgutachten mit Besichtigung nötig – Termin innerhalb von 24 Stunden.
Wo hat Unfallwert Standorte?
Unfallwert hat seinen Hauptsitz in Bochum und Partnerbüros mit festen Partner-Gutachtern in Dortmund, Oelde und Nürnberg. Alle weiteren Orte betreuen wir als Kfz-Gutachten-Servicegebiet. Die Begutachtung findet aber immer dort statt, wo Ihr Auto steht – über unser Netz aus zertifizierten Sachverständigen deutschlandweit, in NRW, Bayern und Baden-Württemberg mit Termin innerhalb von 24 Stunden.
Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was brauche ich?
Für kleine Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Der ADAC nennt rund 1.000 Euro als grobe Orientierung. Bei höheren oder unklaren Schäden ist ein Unfallgutachten sinnvoll, weil es auch Wertminderung und verdeckte Schäden erfasst. Mehr dazu
Was steht in einem Kfz-Gutachten?
Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Reparaturdauer, bei Totalschaden Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie eine Fotodokumentation aller Schäden.
Kommt der Gutachter zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?
Ja. Die Besichtigung findet dort statt, wo das Auto steht: zu Hause, beim Arbeitgeber, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst.
Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Liegen die Reparaturkosten deutlich über dem Fahrzeugwert, ermittelt das Gutachten Wiederbeschaffungswert und Restwert. Erstattet wird grundsätzlich die Differenz. Bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts ist unter Voraussetzungen eine Reparatur möglich. Mehr dazu
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Ja, als fiktive Abrechnung auf Basis des Gutachtens, auch ohne Reparatur. Die Umsatzsteuer wird dann in der Regel nicht erstattet. Mehr dazu
Bekomme ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen entweder ein vergleichbarer Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Dauer richtet sich nach dem Gutachten. Mehr dazu
Darf die Werkstatt vor dem Gutachten reparieren?
Besser nicht. Der Schaden sollte vor der Reparatur durch einen Sachverständigen dokumentiert werden, sonst lässt er sich später schwer belegen.
Ist ein Kfz-Gutachter dasselbe wie ein Kfz-Sachverständiger?
Im Alltag ja, beide Begriffe meinen dieselbe Tätigkeit. Unfallwert arbeitet mit zertifizierten Kfz-Sachverständigen aus einem deutschlandweiten Partnernetzwerk.
Ist meine Anfrage schon ein Auftrag?
Nein. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Umfang und Kosten eines Gutachtens stimmen wir vor einer Beauftragung mit Ihnen ab.
Weitere Fragen.
Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.
Ist ein Gutachten beim E-Auto teurer?
Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel mit, auch beim E-Auto.
Prüft der Gutachter auch die Batterie?
Der Sachverständige prüft sichtbare Schäden am Batteriegehäuse und Unterboden und berücksichtigt die Herstellervorgaben zur Hochvolt-Diagnose. Die eigentliche Diagnose führt eine qualifizierte Werkstatt durch.
Gibt es bei E-Autos eine Wertminderung?
Ja, auch bei Elektroautos kann nach einem Unfall eine merkantile Wertminderung entstehen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.
Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinen Sturzschäden?
Oft ja, weil Folgeschäden an Gabel oder Rahmen von außen kaum sichtbar sind. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob ein Kostenvoranschlag reicht.
Gibt es Nutzungsausfall für das Motorrad?
Grundsätzlich kann auch für Motorräder Nutzungsausfall infrage kommen, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollten und konnten. Das hängt vom Einzelfall ab.
Begutachten Sie auch Hagel- und Sturmschäden?
Ja, wir dokumentieren auch Hagel- und Sturmschäden. Bei Kaskoschäden zahlen Sie das Gutachten in der Regel selbst, wir nennen Ihnen die Kosten vorab.
Begutachten Sie auch Transporter bis 3,5 t?
Ja, von Transportern bis zu schweren Nutzfahrzeugen. Nennen Sie uns Fahrzeugtyp und Standort, wir stimmen den passenden Sachverständigen ab.
Muss ich nach einem Unfall einen Anwalt nehmen?
Nein, das ist keine Pflicht. Bei einfachen Haftpflichtschäden regulieren viele Geschädigte selbst. Bei Verletzungen, strittiger Schuld oder Kürzungen ist ein Fachanwalt aber oft sinnvoll.
Was ist besser: Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Wer täglich auf das Auto angewiesen ist, nimmt meist den Mietwagen. Wer ohne auskommt, bekommt mit der Nutzungsausfallentschädigung Geld ausgezahlt. Wir beraten Sie dazu im Gespräch.
Muss ich in die Werkstatt, die die Versicherung vorschlägt?
Nein. Als Geschädigter haben Sie freie Werkstattwahl. Bei fiktiver Abrechnung kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere Werkstatt verweisen.
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Bei Verletzten, Fahrerflucht, Streit über den Hergang oder Verdacht auf Alkohol sollten Sie sie rufen. Bei einem einfachen Blechschaden mit Einigkeit ist es nicht zwingend.
Wie schnell muss ich den Unfall melden?
Die eigene Kfz-Versicherung erwartet eine zeitnahe Meldung, meist innerhalb einer Woche. Den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden Sie mit dem Gutachten.
Bekomme ich Wertminderung, wenn ich das Auto behalte?
Ja. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob Sie verkaufen. Der Wertverlust entsteht mit dem Unfall.
Darf die Versicherung auf eine billigere Werkstatt verweisen?
Bei fiktiver Abrechnung unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa wenn die Werkstatt gleichwertig und zumutbar erreichbar ist. Bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen gelten Einschränkungen. Das prüft im Einzelfall ein Anwalt.
Was passiert über 130 Prozent?
Dann wird in der Regel nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt. Mehr dazu im Ratgeber Totalschaden.
Bekomme ich Nutzungsausfall auch ohne Reparatur?
Wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen und es fahrbereit ist, entsteht in der Regel kein Nutzungsausfall. Bei einem nicht fahrbereiten Fahrzeug kommt es auf den Einzelfall an.
Darf die Versicherung ihren Gutachter vorschreiben?
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden darf der Geschädigte den Sachverständigen selbst wählen.
Wo finde ich die Nutzungsausfallgruppe meines Autos?
Im Gutachten. Der Kfz-Gutachter ordnet Ihr Modell der passenden Gruppe zu und gibt die Ausfalldauer an. Ein Kostenvoranschlag enthält diese Angaben in der Regel nicht.
Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich fiktiv abrechne?
Ja, für die Zeit, in der Sie tatsächlich auf das Auto verzichten mussten. Weisen Sie die Reparatur nach, zum Beispiel mit einer Reparaturbestätigung. Bleibt das Auto fahrbereit und unrepariert, entsteht meist kein Nutzungsausfall.
Zahlt die Versicherung den Nutzungsausfall automatisch?
Nein. Sie müssen ihn geltend machen – am besten mit Gutachten, Reparaturnachweis und Angabe der Ausfalltage. Ein Verkehrsanwalt übernimmt das für Sie, bei unverschuldetem Unfall in der Regel auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Darf ich reparieren lassen, obwohl die Versicherung nachbesichtigen will?
Fehlt eine konkrete Begründung, müssen Sie mit der Reparatur grundsätzlich nicht warten. Sprechen Sie das vorher mit Ihrem Gutachter oder Anwalt ab und lassen Sie den Zustand vor der Reparatur gut dokumentieren.
Wer zahlt meinen Gutachter bei der Nachbesichtigung?
Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung – die Begleitung gehört zur Schadenregulierung.
Wann sollte ich die Reparaturbestätigung machen lassen?
Direkt nach der Reparatur, solange Rechnung oder Werkstattdaten griffbereit sind. Ihr Gutachter kennt den Schaden aus dem Gutachten und kann die Reparatur schnell abgleichen.
Muss ich alle Ansprüche selbst ausrechnen?
Nein. Das Gutachten beziffert Reparaturkosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Die übrigen Positionen macht ein Verkehrsanwalt geltend. Für Sie als Geschädigten ist das bei unverschuldetem Unfall in der Regel kostenfrei.
Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.
Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.