Unverschuldeter Haftpflichtschaden
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens ersetzen. Einordnung des ADAC
Nicht jeder Schaden erfordert ein Gutachten
Bei kleinen Bagatellschäden reichen oft ein Kostenvoranschlag und Fotos; die vom ADAC genannten rund 1.000 Euro sind eine Faustregel, keine für jeden Einzelfall verbindliche Grenze. Einordnung des ADAC
Warum die Sichtung vor der Beauftragung hilft
Für unsere Einordnung interessieren uns der Anstoß, die betroffenen Fahrzeugbereiche und erkennbare Auffälligkeiten. Ein zunächst kleiner Kratzer ist weder automatisch ein Bagatellschaden noch ein Grund, ohne weitere Prüfung ein umfangreiches Gutachten zu beauftragen. Wir besprechen den passenden Umfang mit Ihnen.
Bei Mithaftung kann ein Eigenanteil bleiben
Wenn Sie teilweise für den Unfall haften, werden unfallbedingte Schadenpositionen grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote erstattet. Einordnung des ADAC
Kasko ist ein anderer Fall
Soll der eigene Fahrzeugschaden über die Vollkaskoversicherung reguliert werden, wenden Sie sich zunächst an Ihre eigene Versicherung. Einordnung des ADAC
Was wir vor dem Auftrag klären
Wir stimmen mit Ihnen ab, welche technische Leistung Sie benötigen und welche Vergütung dafür vereinbart wird. Fragen zur Haftung und zur Erstattungsfähigkeit gehören bei Zweifeln in eine anwaltliche Prüfung. Eine Kontaktaufnahme allein ist noch keine Beauftragung.
Diese Fragen sollten Sie stellen
Welche Leistung wird konkret erbracht? Wie wird sie vergütet? Ist der Schaden bereits anderweitig begutachtet? Ist die Haftung geklärt? Welche eigenen Kosten können entstehen? Notieren Sie offene Punkte und sprechen Sie sie vor der Unterschrift an.
Wenn die Versicherung nicht erstattet
Eine Ablehnung der Gutachterkosten sollte rechtlich geprüft werden, denn maßgeblich sind insbesondere Schadenhöhe und Erforderlichkeit des Gutachtens. Einordnung des ADAC
Allgemeine Orientierung für Deutschland, keine Rechtsberatung und keine individuelle technische Beurteilung. Redaktioneller Entwurf zur fachlichen Freigabe vor dem Livegang.
Weitere Fragen zur SchadenabwicklungDieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.