Was die Regel bedeutet
Die Rechtsprechung erkennt an, dass Geschädigte ihr vertrautes Fahrzeug behalten möchten. Deshalb werden Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersetzt, obwohl eine Ersatzbeschaffung günstiger wäre.
Die Voraussetzungen
- Ein Gutachten weist Reparaturkosten bis höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts aus.
- Die Reparatur erfolgt fachgerecht und in dem Umfang, den das Gutachten vorgibt.
- Sie nutzen das Fahrzeug danach weiter, in der Regel mindestens sechs Monate.
Warum das Gutachten entscheidend ist
Ohne Gutachten ist weder der Wiederbeschaffungswert noch der Reparaturumfang belegt. Erst damit lässt sich prüfen, ob die 130-%-Grenze eingehalten wird. Die rechtlichen Details klärt im Zweifel ein Anwalt.
Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.