Totalschaden

Die 130‑Prozent‑Regelung.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wert des Autos, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Trotzdem dürfen Sie unter Umständen reparieren lassen, wenn die Kosten höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 27. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Reparatur bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts ist möglich, wenn Sie am eigenen Auto festhalten wollen.
  • Voraussetzung: fachgerechte und vollständige Reparatur nach Gutachten.
  • Sie sollten das Auto danach in der Regel mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Was die Regel bedeutet

Die Rechtsprechung erkennt an, dass Geschädigte ihr vertrautes Fahrzeug behalten möchten. Deshalb werden Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersetzt, obwohl eine Ersatzbeschaffung günstiger wäre.

Die Voraussetzungen

  • Ein Gutachten weist Reparaturkosten bis höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts aus.
  • Die Reparatur erfolgt fachgerecht und in dem Umfang, den das Gutachten vorgibt.
  • Sie nutzen das Fahrzeug danach weiter, in der Regel mindestens sechs Monate.
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Warum das Gutachten entscheidend ist

Ohne Gutachten ist weder der Wiederbeschaffungswert noch der Reparaturumfang belegt. Erst damit lässt sich prüfen, ob die 130-%-Grenze eingehalten wird. Die rechtlichen Details klärt im Zweifel ein Anwalt.

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fragen zu diesem Thema.

Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

Was passiert über 130 Prozent?

Dann wird in der Regel nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt. Mehr dazu im Ratgeber Totalschaden.

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