Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden: Wiederbeschaffungswert und Restwert verstehen.

Totalschaden bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Auto vollständig zerstört ist. Für die wirtschaftliche Einordnung kommt es auf das Verhältnis von Reparaturaufwand und Fahrzeugwert an.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 27. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Beim wirtschaftlichen Totalschaden wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzt.
  • Bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts ist unter Voraussetzungen eine Reparatur möglich.

Wirtschaftlich und technisch sind nicht dasselbe

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn der finanzielle Aufwand der Instandsetzung den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Einordnung des ADAC

Was der Wiederbeschaffungswert beschreibt

Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich daran, was ein vergleichbares Fahrzeug kostet; für die grundsätzliche Totalschadenabrechnung wird davon der Restwert des beschädigten Fahrzeugs abgezogen. Einordnung des ADAC

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Warum Fahrzeugdaten entscheidend sind

Für unsere Bewertung sind der Zustand vor dem Unfall, Laufleistung, Ausstattung, bekannte Schäden und die Fahrzeughistorie relevant. Halten Sie Wartungs- und Reparaturbelege bereit und nennen Sie uns bekannte Vorschäden. Eine pauschale Onlinezahl kann diese individuelle Erfassung nicht ersetzen.

Die 130-Prozent-Regel ist kein Freifahrtschein

Eine Reparatur mit Kosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts kann unter weiteren Voraussetzungen möglich sein, insbesondere bei vollständiger fachgerechter Reparatur und anschließender Weiternutzung für mindestens sechs Monate. Einordnung des ADAC

Vor Verkauf oder Reparatur abstimmen

Unterschreiben Sie einen Reparatur- oder Verkaufsauftrag nicht allein wegen einer groben Online-Schätzung. Lassen Sie die technischen Werte nachvollziehbar ermitteln und den konkreten Abrechnungsweg bei Unsicherheit rechtlich prüfen. Wir erläutern Ihnen die Bewertungsgrundlagen des beauftragten Gutachtens.

Allgemeine Orientierung für Deutschland, keine Rechtsberatung und keine individuelle technische Beurteilung. Redaktioneller Entwurf zur fachlichen Freigabe vor dem Livegang.

Weitere Fragen zur Schadenabwicklung

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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