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Die Versicherung kürzt. Was jetzt?

Viele Versicherungen lassen Gutachten durch Prüfdienstleister nachrechnen und kürzen einzelne Positionen. Das ist nicht automatisch berechtigt. So gehen Sie vor.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 27. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Kürzungen über Prüfberichte sind häufig, aber nicht immer berechtigt.
  • Der Sachverständige kann technisch Stellung nehmen.
  • Für die rechtliche Durchsetzung ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

Typische Kürzungen

  • Stundenverrechnungssätze mit Verweis auf eine günstigere Werkstatt
  • Aufschläge auf Ersatzteilpreise (UPE-Aufschläge)
  • Verbringungskosten zur Lackiererei
  • Wertminderung oder Nutzungsausfall

Was Sie tun können

  1. Nichts vorschnell akzeptieren und keine Abfindungserklärung unterschreiben.
  2. Den Prüfbericht an uns weitergeben, der Sachverständige nimmt technisch Stellung.
  3. Für die rechtliche Klärung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in der Regel.
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Wichtig: klare Rollen

Unfallwert und der Sachverständige äußern sich zu technischen Fragen. Ob eine Kürzung rechtlich zulässig ist, beurteilt ein Anwalt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt her: Verkehrsanwalt.

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fragen zu diesem Thema.

Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

Darf die Versicherung auf eine billigere Werkstatt verweisen?

Bei fiktiver Abrechnung unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa wenn die Werkstatt gleichwertig und zumutbar erreichbar ist. Bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen gelten Einschränkungen. Das prüft im Einzelfall ein Anwalt.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

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