Typische Kürzungen
- Stundenverrechnungssätze mit Verweis auf eine günstigere Werkstatt
- Aufschläge auf Ersatzteilpreise (UPE-Aufschläge)
- Verbringungskosten zur Lackiererei
- Wertminderung oder Nutzungsausfall
Was Sie tun können
- Nichts vorschnell akzeptieren und keine Abfindungserklärung unterschreiben.
- Den Prüfbericht an uns weitergeben, der Sachverständige nimmt technisch Stellung.
- Für die rechtliche Klärung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in der Regel.
Wichtig: klare Rollen
Unfallwert und der Sachverständige äußern sich zu technischen Fragen. Ob eine Kürzung rechtlich zulässig ist, beurteilt ein Anwalt. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt her: Verkehrsanwalt.
Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.