Zuerst sprechen Sie mit Unfallwert
Nach einem Unfall müssen Sie nicht selbst herausfinden, welcher Gutachter in Ihrer Region gerade einen Termin anbieten kann. Sie schildern Unfallwert den Schaden und nennen den tatsächlichen Fahrzeugstandort. Wir besprechen Ihren Bedarf und koordinieren den nächsten Schritt mit unserem Partnernetzwerk.
Kurzfristige Termine, flexibel organisiert
Dortmund, Bochum und Nürnberg sind unsere Standorte. Die umliegenden Städte bedienen wir ebenfalls; rund um Nürnberg beträgt der Einsatzradius ungefähr 50 km. Über das Netzwerk stimmen wir einen geeigneten zertifizierten Sachverständigen, den Ort und eine kurzfristige Terminoption ab. Eine feste Reaktionszeit oder Sofortverfügbarkeit wird erst zugesagt, wenn der konkrete Termin bestätigt ist.
Vor Beauftragung: Umfang und Ansprechpartner kennen
Ein Unfallgutachten, eine Reparaturkostenkalkulation oder zunächst eine Klärung des Prüfbedarfs sind unterschiedliche Aufträge. Wir besprechen, welche Leistung vorgesehen ist, wer sie erbringt und welche Vergütung gilt. Ein erstes Gespräch oder eine Anfrage ist noch keine automatische Gutachtenbeauftragung.
Die technische Grundlage für die weitere Abwicklung
Der zuständige Gutachter dokumentiert und bewertet den Fahrzeugschaden. Dazu gehören die für den Auftrag relevanten Befunde und Bewertungspositionen. Ob zusätzliche Untersuchungen, Unterlagen oder eine Nachbesichtigung benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Fahrzeug und Schaden.
Werkstatt und Termin aufeinander abstimmen
Steht das Fahrzeug bereits bei einer Werkstatt, nennen Sie uns den Betrieb, eine Kontaktperson und den Stand der Arbeiten. Zugänglichkeit und geplante Reparaturschritte sollten mit der Schadenaufnahme abgestimmt sein. Den Reparaturauftrag erteilen Sie gesondert; das Gutachten allein ersetzt ihn nicht.
Was bei technischen Rückfragen passiert
Ein Prüfschreiben oder eine Rückfrage zur Schadenkalkulation sollte möglichst konkret benannt werden. Unfallwert ordnet Ihr Anliegen dem zuständigen Gutachter zu. Dieser kann seine technischen Feststellungen erläutern oder ergänzenden Prüfbedarf benennen. Die rechtliche Beurteilung einer Kürzung gehört nicht zur technischen Begutachtung.
Versicherungsregulierung und Rechtsberatung sind eigene Aufgaben
Die Versicherung entscheidet über die Regulierung. Haftungsfragen, die rechtliche Bewertung einzelner Ansprüche und ihre Durchsetzung sind bei Bedarf mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zu klären. Unfallwert und der Gutachter geben keine pauschale Zahlungszusage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Was für das erste Gespräch reicht
Nennen Sie uns Fahrzeugmodell, Unfallzeitpunkt, eine kurze Schadenbeschreibung und den aktuellen Fahrzeugstandort. Falls bekannt, helfen Angaben zur Haftungslage, zur beteiligten Versicherung und zum Reparaturstatus. Sensible Dokumente und vollständige Akten übermitteln Sie erst über einen abgestimmten Übertragungsweg.
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