Was könnte Ihnen zustehen?
Wählen Sie Ihre Fahrzeuggruppe, das Alter und die Ausfalltage für eine unverbindliche Beispielrechnung. Die konkrete Nutzungsausfallentschädigung sollte im Schadensgutachten stehen, wie auch der ADAC erläutert.
Welche Fahrzeuge gehören zu welcher Gruppe?Fahrzeugbeispiele für alle elf Gruppen ansehen
Die folgenden Beispiele stammen aus der veröffentlichten Übersicht von DA Direkt und enthalten teilweise ältere Ausführungen. Es handelt sich nicht um eine aktuelle, fahrzeugspezifische Schwacke-Abfrage.
* Ausgangssatz vor einer möglichen altersbedingten Herabstufung. Modell, Ausstattung und Baujahr beeinflussen die Einordnung; eine Baureihe allein genügt nicht für die Bestimmung Ihres Anspruchs (DA Direkt). Nutzen Sie für Ihr konkretes Fahrzeug die im Gutachten ausgewiesene Gruppe.
Der Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Zusage einer Versicherungsleistung. Lassen Sie Anspruch, Gruppe und erstattungsfähige Ausfalltage für Ihren Fall prüfen.
Die Tagessätze nach Gruppen
Gerichte und Versicherer schätzen den Nutzungsausfall fast immer mit der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch. Sie ordnet jedes Pkw-Modell einer Gruppe zu und erscheint jedes Jahr neu.
| Gruppe | Typische Fahrzeugklasse | pro Tag |
|---|---|---|
| A | Kleinstwagen | 23 € |
| B | Kleinwagen | 29 € |
| C | Kleinwagen, gehoben | 35 € |
| D | Kompaktklasse | 38 € |
| E | Kompaktklasse, gehoben | 43 € |
| F | Mittelklasse | 50 € |
| G | Mittelklasse, gehoben | 59 € |
| H | Obere Mittelklasse | 65 € |
| J | Oberklasse, große SUV | 79 € |
| K | Luxusklasse, Sportwagen | 119 € |
| L | Hochleistungs- und Luxusfahrzeuge | 175 € |
Die Fahrzeugklassen sind eine grobe Orientierung. Entscheidend ist das genaue Modell mit Motorisierung – die Gruppe Ihres Fahrzeugs steht im Gutachten. Eine Gruppe I gibt es in der Tabelle nicht.
Wann Sie Nutzungsausfall bekommen
- Der Unfallgegner haftet – ganz oder teilweise (dann anteilig).
- Ihr Auto war nicht nutzbar: nicht fahrbereit, nicht verkehrssicher oder in der Werkstatt.
- Sie wollten und konnten es in der Zeit fahren. Wer zum Beispiel im Krankenhaus liegt, hat in dieser Zeit meist keinen Anspruch.
- Es stand kein zumutbares Zweitfahrzeug zur Verfügung.
- Sie weisen die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung nach: Rechnung, Reparaturbestätigung oder Kaufvertrag.
Wie viele Tage gezahlt werden
Maßgeblich ist die Ausfallzeit, die der Kfz-Gutachter im Gutachten angibt. Bei einer Reparatur ist das die Reparaturdauer in Arbeitstagen, bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer – meist rund zwei Wochen.
Dazu kommen in der Regel die Tage bis zum fertigen Gutachten und eine kurze Überlegungsfrist. Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, etwa fehlende Ersatzteile, gehen grundsätzlich zulasten des Unfallverursachers. Sie selbst sollten die Reparatur aber zügig beauftragen.
Ältere Fahrzeuge: Herabstufung
Für ältere Autos setzen viele Gerichte einen niedrigeren Tagessatz an. Üblich ist: ab etwa fünf Jahren eine Gruppe tiefer, ab etwa zehn Jahren zwei Gruppen tiefer. Ein besonders gepflegter Zustand kann gegen die Herabstufung sprechen – das ist Einzelfallfrage.
Bei sehr alten Fahrzeugen kann statt des Nutzungsausfalls auch nur der Ersatz der Vorhaltekosten in Betracht kommen. Der Rechner oben berücksichtigt die übliche Herabstufung.
Rechenbeispiel
Ein sechs Jahre alter Mittelklasse-Kombi (Gruppe F, 50 €) wird eine Gruppe herabgestuft auf E (43 €). Laut Gutachten dauert die Reparatur sechs Arbeitstage, dazu kommen zwei Tage bis zum Gutachten. Ergebnis: 8 Tage × 43 € = 344 € Nutzungsausfall – zusätzlich zu Reparaturkosten und Wertminderung.
Motorrad, Wohnmobil und Firmenwagen
- Für Motorräder gibt es eine eigene Tabelle mit niedrigeren Tagessätzen.
- Für Wohnmobile und Oldtimer wird der Ausfall oft individuell bemessen.
- Bei rein gewerblich genutzten Fahrzeugen gibt es keine Pauschale. Ersetzt werden dann der konkrete Gewinnentgang oder die Vorhaltekosten eines Ersatzfahrzeugs.
Mietwagen oder Pauschale – was sich für Sie lohnt, lesen Sie im Ratgeber Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.