Reparatur oder Auszahlung

Ihre Werkstatt. Ihre Entscheidung.

Sie müssen nicht in die Partnerwerkstatt der Versicherung. Lassen Sie nach Gutachten in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren, wir vermitteln auf Wunsch eine aus dem Netzwerk. Oder Sie lassen sich den Schaden auszahlen.

  • Freie Werkstattwahl
  • Reparatur nach Gutachten
  • Alternativ Auszahlung möglich
Kurz gesagt
  • Als Geschädigter haben Sie freie Werkstattwahl.
  • Alternativ ist eine Auszahlung auf Gutachtenbasis möglich (fiktive Abrechnung, ohne Umsatzsteuer).
Schritt 1 von 6noch ca. 60 Sek.

Was ist passiert?

Damit wir einschätzen können, wer die Kosten trägt.

Wann war der Unfall?

Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto besser.

Worum geht es?

Wählen Sie die passende Leistung.

Wo steht das Fahrzeug?

Der Gutachter kommt dorthin: nach Hause, zur Werkstatt oder zum Arbeitsplatz.

Ist das Auto noch fahrbereit?

Wann soll der Gutachter kommen?

Wir sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Sie können auch einen späteren Wunschtermin angeben.

Haben Sie Fotos vom Schaden?

Optional, aber hilfreich: So kann sich der Gutachter vorab ein Bild machen.

oder
Fotos per WhatsApp schicken

Wie erreichen wir Sie?

Unfallwert ruft Sie persönlich zurück.

Wann passt der Rückruf?

Spam-Schutz durch Cloudflare Turnstile beim freigeschalteten Online-Formular. Keine Werbeeinwilligung erforderlich. Datenschutzhinweise

Die Verfügbarkeit der Online-Anfrage wird im letzten Schritt geprüft.

Danke!

Ihre erste Einordnung

Bis zum Rückruf
    Verschlüsselt · Kostenfrei · Kein Auftrag · lieber anrufen
    Google-Bewertungen

    Was Geschädigte über uns sagen.

    5,0
    26 Bewertungen auf Google
    Alle lesen

    Ich bin mehr als zufrieden mit der Abwicklung meiner beiden Fälle. Von Anfang bis Ende lief alles hochprofessionell und absolut stressfrei für mich ab. Super sympathischer Gutachter und schneller verlaufen besser kann man es nicht haben. Kann man nur empfehlen!!

    SSoufyan_VZGoogle-Rezension

    Sehr kompetenter und freundlicher Gutachter. Schnelle Terminvergabe und zügige Erstellung des Gutachtens. Alles wurde verständlich erklärt, und die Kommunikation mit der Versicherung lief reibungslos. Absolut empfehlenswert!

    GGuelay K.Google-Rezension

    Nach meinem Autounfall lief alles schnell, problemlos und reibungslos ab. Der Gutachter kam zügig vorbei, hat sich sehr viel Mühe gegeben und alles gründlich und zeitgleich sehr schnell abgewickelt. […] Absolute Empfehlung!

    SSophie S.Google-Rezension

    Vom ersten Telefonkontakt bis zur Übergabe des Gutachtens lief alles äußerst professionell, transparent und zuverlässig ab. […] Das Gutachten war sehr detailliert, nachvollziehbar aufgebaut und für mich als Laien gut zu verstehen.

    MMarcoGoogle-Rezension

    Ich bin absolut begeistert von der schnellen, kompetenten und unkomplizierten Schadensabwicklung! Mein Gutachten wurde in kürzester Zeit erstellt und durchgewunken – effizienter geht’s nicht. Der gesamte Ablauf war professionell und kundenfreundlich.

    DD. D.Google-Rezension
    Werkstatt

    Was Sie wissen sollten.

    Keine Pflicht zur Partnerwerkstatt

    Versicherungen empfehlen gern eigene Partnerbetriebe. Als Geschädigter entscheiden Sie selbst, wo Ihr Auto repariert wird.

    Reparatur nach Gutachten

    Das Gutachten legt fest, was repariert werden muss. Die Werkstatt arbeitet danach, so ist nachvollziehbar, dass der Schaden vollständig behoben wird.

    Oder auszahlen lassen

    Sie können sich den Schaden auch auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen. Dann wird in der Regel ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Mehr dazu im Ratgeber.

    Fragen zu Werkstatt.

    Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

    Muss ich in die Werkstatt, die die Versicherung vorschlägt?

    Nein. Als Geschädigter haben Sie freie Werkstattwahl. Bei fiktiver Abrechnung kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere Werkstatt verweisen.

    Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

    Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.