Ihr Geld

Unfallschaden auszahlen lassen: Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Reparieren oder auf Gutachtenbasis abrechnen? Wer diese Entscheidung treffen möchte, braucht eine nachvollziehbare Schadenbewertung und muss die Grenzen der jeweiligen Abrechnung kennen.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 27. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Sie können sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).
  • Die Umsatzsteuer wird dann in der Regel nicht erstattet.

Die Grundidee

Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Schaden grundsätzlich auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abgerechnet, ohne dass eine entsprechende Reparaturrechnung vorgelegt wird. Einordnung des ADAC

Warum „netto“ eine wichtige Rolle spielt

Bei einer rein fiktiven Abrechnung wird die im kalkulierten Reparaturpreis enthaltene Umsatzsteuer nicht erstattet. Einordnung des ADAC

Unsicher, was in Ihrem Fall gilt?Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden.
Jetzt einschätzen lassen

Was ein Gutachten dazu beiträgt

Wir dokumentieren das Schadenbild und kalkulieren den im Prüfungsumfang fachlich erforderlichen Reparaturweg. Daraus entsteht eine technische Grundlage, nicht automatisch eine Zahlungszusage der Versicherung. Die Entscheidung über die konkrete Abrechnung sollten Sie bei rechtlichen Unsicherheiten mit anwaltlicher Unterstützung treffen.

Beim Totalschaden gelten andere Grundlagen

Im Totalschadenfall ist grundsätzlich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert maßgeblich; Sonderfälle wie eine Reparatur im Rahmen der 130-Prozent-Regel setzen zusätzliche Bedingungen voraus. Einordnung des ADAC

Eine spätere Reparatur dokumentieren

Wer den Schaden zunächst auszahlen lässt und später repariert, sollte die vollständige Reparatur gut dokumentieren, weil der Nachweis bei einem weiteren Schaden an derselben Stelle wichtig werden kann. Einordnung des ADAC

Technik und Rechtsfragen getrennt klären

Welche Bauteile sind betroffen, welche Arbeiten sind erforderlich und welche Werte sind technisch begründet? Dabei unterstützen wir mit dem Gutachten. Ob ein bestimmter Abrechnungsweg für Ihren Einzelfall durchsetzbar und sinnvoll ist, ist eine gesonderte rechtliche Frage.

Allgemeine Orientierung für Deutschland, keine Rechtsberatung und keine individuelle technische Beurteilung. Redaktioneller Entwurf zur fachlichen Freigabe vor dem Livegang.

Weitere Fragen zur Schadenabwicklung

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Unfall gehabt? Wir übernehmen ab hier.

Kostenlose Ersteinschätzung in 60 Sekunden oder direkt anrufen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt den Gutachter in der Regel die gegnerische Versicherung.