Die Grundidee
Bei einer fiktiven Abrechnung wird der Schaden grundsätzlich auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abgerechnet, ohne dass eine entsprechende Reparaturrechnung vorgelegt wird. Einordnung des ADAC
Warum „netto“ eine wichtige Rolle spielt
Bei einer rein fiktiven Abrechnung wird die im kalkulierten Reparaturpreis enthaltene Umsatzsteuer nicht erstattet. Einordnung des ADAC
Was ein Gutachten dazu beiträgt
Wir dokumentieren das Schadenbild und kalkulieren den im Prüfungsumfang fachlich erforderlichen Reparaturweg. Daraus entsteht eine technische Grundlage, nicht automatisch eine Zahlungszusage der Versicherung. Die Entscheidung über die konkrete Abrechnung sollten Sie bei rechtlichen Unsicherheiten mit anwaltlicher Unterstützung treffen.
Beim Totalschaden gelten andere Grundlagen
Im Totalschadenfall ist grundsätzlich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert maßgeblich; Sonderfälle wie eine Reparatur im Rahmen der 130-Prozent-Regel setzen zusätzliche Bedingungen voraus. Einordnung des ADAC
Eine spätere Reparatur dokumentieren
Wer den Schaden zunächst auszahlen lässt und später repariert, sollte die vollständige Reparatur gut dokumentieren, weil der Nachweis bei einem weiteren Schaden an derselben Stelle wichtig werden kann. Einordnung des ADAC
Technik und Rechtsfragen getrennt klären
Welche Bauteile sind betroffen, welche Arbeiten sind erforderlich und welche Werte sind technisch begründet? Dabei unterstützen wir mit dem Gutachten. Ob ein bestimmter Abrechnungsweg für Ihren Einzelfall durchsetzbar und sinnvoll ist, ist eine gesonderte rechtliche Frage.
Allgemeine Orientierung für Deutschland, keine Rechtsberatung und keine individuelle technische Beurteilung. Redaktioneller Entwurf zur fachlichen Freigabe vor dem Livegang.
Weitere Fragen zur SchadenabwicklungDieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.