Ihre Rechte

Nachbesichtigung: Muss ich die Versicherung ans Auto lassen?

Manche Versicherer verlangen nach Eingang des Gutachtens, das Fahrzeug selbst noch einmal anzusehen – und zahlen bis dahin nicht. Ein allgemeines Recht darauf haben sie nicht.

⏱ 2 Min. LesezeitAktualisiert am 28. Oktober 2026Unfallwert Ratgeber
Kurz gesagt
  • Ein schlüssiges Gutachten mit Fotos ist eine ausreichende Grundlage für die Regulierung.
  • Eine Nachbesichtigung kann der Versicherer nur mit konkreter Begründung verlangen.
  • Pauschale Zweifel rechtfertigen keine Zahlungsverweigerung.
  • Stimmen Sie zu, sollte Ihr eigener Gutachter dabei sein.

Warum Versicherer nachbesichtigen wollen

Offiziell, um den Schaden zu prüfen. In der Praxis geht es oft darum, einzelne Positionen zu kürzen oder Zeit zu gewinnen. Typisch ist der Satz, der Schaden sei „anhand der Fotos nicht nachvollziehbar“. Solange das Auto für den Termin stehen bleiben muss, verzögert sich Ihre Reparatur.

Gibt es ein Recht auf Nachbesichtigung?

Nein, kein allgemeines. Mit dem Gutachten Ihres Sachverständigen hat die Versicherung eine vollständige Grundlage für ihre Prüfung. Will sie das Fahrzeug trotzdem sehen, muss sie konkret sagen, welche Positionen sie aus welchem Grund bezweifelt. Ein pauschaler Hinweis, die Kalkulation sei nicht nachvollziehbar, genügt nach mehreren Urteilen nicht (etwa LG Berlin, Urteil vom 13.07.2011, Az. 42 O 22/10; LG Potsdam, Urteil vom 03.03.2015, Az. 11 O 166/14).

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Wann Zustimmen sinnvoll sein kann

Benennt der Versicherer nachvollziehbar einzelne Bauteile, die er sehen möchte, ist ein kurzfristiger Termin oft der schnellste Weg zum Geld. Wichtig: am Standort des Fahrzeugs, zeitnah und mit Ihrem eigenen Gutachter.

So gehen Sie vor

  1. Lassen Sie sich die Begründung schriftlich geben.
  2. Informieren Sie Ihren Gutachter – er prüft, ob die Einwände berechtigt sind.
  3. Setzen Sie eine kurze Frist für den Termin, damit die Reparatur nicht unnötig wartet.
  4. Lassen Sie Ihren Gutachter am Termin teilnehmen. Seine Kosten gehören in der Regel zum ersatzfähigen Schaden.
  5. Unterschreiben Sie vor Ort nichts.
  6. Zahlt die Versicherung trotzdem nicht, schaltet ein Verkehrsanwalt sie mit Fristsetzung ein.

Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Fragen zu diesem Thema.

Kurz und verständlich beantwortet. Mehr im Ratgeber.

Darf ich reparieren lassen, obwohl die Versicherung nachbesichtigen will?

Fehlt eine konkrete Begründung, müssen Sie mit der Reparatur grundsätzlich nicht warten. Sprechen Sie das vorher mit Ihrem Gutachter oder Anwalt ab und lassen Sie den Zustand vor der Reparatur gut dokumentieren.

Wer zahlt meinen Gutachter bei der Nachbesichtigung?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung – die Begleitung gehört zur Schadenregulierung.

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