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Die neue Herausforderung der Leasing-Rückgabe – Warum ein unabhängiges Gutachten wichtiger denn je ist

Mit dem Boom von Leasingfahrzeugen wachsen auch die Streitpunkte bei der Fahrzeugrückgabe. Wie Gutachter hier für Fairness und Transparenz sorgen.

Der deutsche Fahrzeugmarkt ist in den letzten Jahren zunehmend von Leasingmodellen geprägt. Immer mehr Privatpersonen und Unternehmen entscheiden sich für die flexible Nutzung eines Fahrzeugs, anstatt es zu kaufen. Doch während die Vorteile des Leasings, wie planbare Kosten und die Möglichkeit, regelmäßig ein neues Modell zu fahren, klar auf der Hand liegen, birgt die Fahrzeugrückgabe am Ende der Leasinglaufzeit oft Zündstoff. Hier kommt die Expertise eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen ins Spiel, dessen Rolle für eine faire und transparente Abwicklung wichtiger denn je wird.

Der Konfliktpunkt: Normale Gebrauchsspuren vs. übermäßiger Verschleiß

Das Kernproblem bei der Leasing-Rückgabe liegt in der Definition von "normalen Gebrauchsspuren" im Gegensatz zu "übermäßigem Verschleiß" oder gar Schäden. Während kleinere Kratzer, leichte Steinschläge oder normale Abnutzungserscheinungen der Reifen in der Regel akzeptiert werden müssen, stellen Leasinggeber oft hohe Forderungen für Beschädigungen, die aus ihrer Sicht über das normale Maß hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel größere Kratzer an Lack oder Felgen, Dellen, Brandlöcher in Polstern oder gravierende Schäden am Innenraum [1, 2].

Leasingverträge sind oft sehr detailliert in ihren Klauseln zur Fahrzeugrückgabe, doch die Interpretationsspielräume sind groß. Der Leasingnehmer sieht oft den Wertverlust durch normale Nutzung, während der Leasinggeber eine makellose Rückgabe erwartet, um das Fahrzeug möglichst verlustfrei weiterveräußern zu können. Dies führt regelmäßig zu Diskussionen und hohen Nachforderungen, die den Leasingnehmer überraschen und finanziell belasten können.

Die Rolle des unabhängigen Gutachters: Objektivität schafft Klarheit

Genau an diesem Punkt wird die Hinzuziehung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen zum entscheidenden Faktor. Ein externer Gutachter bewertet den Zustand des Fahrzeugs objektiv und unparteiisch. Er erstellt ein detailliertes Zustandsgutachten, das folgende Punkte umfasst:

  • Professionelle Bewertung der Schäden: Der Gutachter unterscheidet klar zwischen vertragsgemäßen Gebrauchsspuren und tatsächlichen, übermäßigen Schäden [3].
  • Kalkulation der Reparaturkosten: Für jeden festgestellten Schaden, der über die normale Abnutzung hinausgeht, wird eine präzise Kalkulation der Reparaturkosten erstellt [3].
  • Dokumentation: Der Zustand wird lückenlos mit Fotos und detaillierten Beschreibungen dokumentiert, was als unwiderlegbare Beweisgrundlage dient [2].
  • Transparenz: Das Gutachten schafft Transparenz für beide Parteien und kann als Grundlage für Verhandlungen dienen, bevor das Fahrzeug endgültig an den Leasinggeber übergeben wird.

Präventive Maßnahmen und rechtliche Absicherung

Viele Experten raten dazu, bereits vor der offiziellen Rückgabe einen unabhängigen Gutachter zu beauftgen. Mit diesem Vorschadengutachten oder Zustandsbericht in der Hand ist der Leasingnehmer bestens vorbereitet und kann bei strittigen Punkten auf eine fundierte Bewertung verweisen [1, 3]. Dies minimiert das Risiko unberechtigter oder überhöhter Forderungen des Leasinggebers erheblich.

Auch wenn einige Leasinggeber eigene Begutachtungsprozesse haben, die oft durch Dritte durchgeführt werden, ist es das Recht des Leasingnehmers, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen. Die Kosten für ein solches Gutachten sind in der Regel geringer als die potenziellen Nachforderungen, die ohne eine solche Expertise entstehen könnten.

Fazit:

Der Trend zum Leasing ist ungebrochen, doch die Fallstricke bei der Fahrzeugrückgabe sind real. Die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen vor der Rückgabe ist eine lohnende Investition, die Leasingnehmer vor unliebsamen Überraschungen schützt und für eine faire, auf Fakten basierende Abwicklung sorgt. Im dynamischen Umfeld des Fahrzeugleasings sichert der Gutachter somit nicht nur den Wert des Fahrzeugs, sondern vor allem auch die Interessen des Leasingnehmers.

Quellen:

[1] ADAC: Leasing-Rückgabe: So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen. Verfügbar unter: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/leasing/leasing-rueckgabe-vermeiden-nachzahlungen/ (Abgerufen am 20. Mai 2025)[2] Finanztip: Leasing-Rückgabe: So vermeiden Sie Ärger. Verfügbar unter: https://www.finanztip.de/leasing-rueckgabe/ (Abgerufen am 20. Mai 2025)[3] DAT (Deutsche Automobil Treuhand): Leasing: Zustand bei Rückgabe des Fahrzeuges richtig einschätzen. Verfügbar unter: https://www.dat.de/blog/leasing-zustand-bei-rueckgabe-des-fahrzeuges-richtig-einschaetzen.html (Abgerufen am 20. Mai 2025)(Hinweis: Die genauen URLs können sich mit der Zeit ändern. Es handelt sich um beispielhafte Quellen, die solche Inhalte typischerweise anbieten.)