Kostenvoranschlag

Die richtige Wahl bei Bagatellschäden: Kleinere Schäden richtig bewerten lassen! Erfahren Sie, wann ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag genügt und wie Sie versteckte Risiken nach dem Unfall vermeiden.

kleine Lupe mit Haken

Kurzgutachten & Kostenvoranschlag: Die richtige Wahl bei Bagatellschäden

Sie haben einen Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug und fragen sich, wie Sie am besten vorgehen? Bei kleineren Schrammen, Beulen oder Lackschäden verlangen Versicherungsunternehmen oft ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. Doch Vorsicht: Was auf den ersten Blick einfach erscheint, kann schnell zur Kostenfalle werden. Unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und Ihre Ansprüche umfassend zu sichern.

Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag: Was ist der Unterschied?

  • Kostenvoranschlag: Dieser wird meist von einer Werkstatt erstellt und listet die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Er ist in der Regel unverbindlich und bietet keine umfassende Dokumentation der Schäden.
  • Kurzgutachten: Ein Kurzgutachten wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt. Es ist detaillierter als ein Kostenvoranschlag, enthält Fotos des Schadens und eine detailliertere Kostenkalkulation. Es dient oft als Basis für die Regulierung von Bagatellschäden bis zu einer bestimmten Schadenhöhe (oft um 750 – 1.000 Euro).

Die versteckte Gefahr bei "Bagatellschäden"

Oft wird Geschädigten von der Versicherung oder sogar von Werkstätten zu einem Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag geraten, um ein "umfangreiches Schadengutachten" zu vermeiden. Dies kann jedoch gravierende Nachteile für Sie haben:

  • Versteckte Schäden: Schon bei leichten Kollisionen können deutlich höhere Schäden entstehen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Verdeckte Schäden an Fahrwerk, Achsen oder tragenden Teilen bleiben bei einem einfachen Kostenvoranschlag oft unentdeckt.
  • Fehlende Beweissicherung: Ein Kurzgutachten bietet weniger umfassende Beweissicherung als ein vollständiges Schadengutachten. Dies kann bei späteren Streitigkeiten mit der Versicherung problematisch werden.
  • Keine Wertminderung: Ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten berücksichtigt in der Regel keine merkantile Wertminderung – der Wertverlust, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur erleidet. Dieser Anspruch kann Ihnen entgehen.
  • Eingeschränkte Rechte: Ein vollwertiges Schadengutachten sichert Ihre Rechte umfassender, einschließlich der Kosten für einen Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung und die Rechtsanwaltskosten.

Unsere Empfehlung: Individuelle Beratung für Ihren Schaden

Auch bei scheinbar kleinen Schäden ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen. Unsere Kfz-Experten analysieren die Situation genau und empfehlen Ihnen, welche Art von Gutachten in Ihrem spezifischen Fall die beste und sicherste Lösung ist. Wir stellen sicher, dass alle Schäden umfassend dokumentiert werden und Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Ihr Recht auf vollständige Schadenregulierung gilt auch bei Bagatellschäden!

Lassen Sie sich bei einem Bagatellschaden nicht unter Druck setzen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung, damit Sie auf der sicheren Seite sind!

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